Kann man im Sommer mit Winterreifen fahren

Wer in der warmen Jahreszeit mit Winterreifen unterwegs ist, verstößt unter Umständen gegen die Straßenverkehrsordnung.

"Guten Abend, allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Papiere bitte." Bezüglich der Reifen begnügte sich die Polizei früher mit einem prüfenden Blick, um festzustellen, ob die Mindestprofiltiefe unterschritten war. Allenfalls wurde noch die montierte Dimension mit dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren abgeglichen. Doch das ist heute nicht mehr so einfach. Denn in der so genannten Zulassungsbescheinigung Teil I, die seit Oktober 2005 ausgegeben wird und nach und nach den alten Fahrzeugschein ablöst, ist nur noch eine zulässige Reifengröße vermerkt. Diese steht unter den Abschnitten 15.1 bis 15.3. Weitere vom Hersteller freigegebene Dimensionen können Autofahrer nur der neuen EG-Übereinstimmungserklärung entnehmen, die vom Hersteller mitgeliefert wird und die wichtigen technischen Daten für die Zulassung des Fahrzeugs enthält. "Um Unannehmlichkeiten in Verkehrskontrollen zu vermeiden, sollte eine Kopie dieser Bescheinigung im Handschuhfach mitgeführt werden, wenn die verwendeten Reifen nicht mit dem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen", empfiehlt Julia Sandor, Inhaberin der Reifenhändler Suchmaschine www.reifensuchmaschine.de.

Auch benötigt die Polizei keine Messgeräte mehr, um das Unterschreiten der Mindestprofiltiefe zweifelsfrei festzustellen. Denn Reifenhersteller gehen zunehmend dazu über, in die Profilrillen Verschleißindikatoren einzubringen, die auf einen Blick anzeigen, in welchem Zustand sich die Pneus befinden.

Seit vergangenem Jahr hat die Polizei darüber hinaus eine weitere Handhabe. Denn der geänderte Paragraf 2 Absatz 3a der StVO schreibt eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung vor und nimmt damit den Autofahrer stärker in die Pflicht — und das gilt nicht nur für das Fahren im Winter. "Angesichts der längeren Bremswege und der geringeren Fahrstabilität von Winterreifen in der warmen Jahreszeit gegenüber den Sommerpneus ist klar, dass nur Sommerreifen eine angemessene Bereifung darstellen", betont die Reifenspezialistin. Doch selbst Sommerreifen können unter Umständen als nicht angepasste Bereifung eingestuft werden: Wer beispielsweise bei Starkregen mit Pneus unterwegs ist, die bis auf die zulässige Mindestprofiltiefe abgefahren sind, riskiert ein Bußgeld, weil er die Verkehrssicherheit gefährdet.

Kommentare

Ihr Kommentar wird erst nach Überprüfung Freigeschaltet

Stellen Sie Ihre Frage ...
oder teilen Sie Ihre Meinung zum Beitrag mit.