Deutsche Winterreifenpflicht reicht oft im Ausland nicht aus
Seit einem Jahr besteht auch in Deutschland die Winterreifenpflicht – dementsprechend haben die meisten Autofahrer inzwischen ihre Winterreifen montiert. Sind damit auch alle Vorschriften für die Reise in Wintersportziele wie Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich erfüllt? Mitnichten: Wer sich bei der Winterausrüstung alleine an den in Deutschland geltenden Regeln orientiert, kann in den Nachbarländern böse Überraschungen erleben, stellen die Experten von TÜV SÜD fest.
Was haben Winterstiefel und Winterreifen gemeinsam
Obwohl der November 2011 sich bisher von seiner milden und trockenen Seite gezeigt hat, treten erste Engpässe bei typischen Winterartikeln auf. Premium Winterreifen und hochwertige Winterstiefel sind derzeit schon knapp. Für den einen oder anderen Autofahrer könnte dies zu einem recht kühlen Erlebnis werden. Das Auto bleibt stehen, da die benötigten Winterreifen fehlen und warme Stiefel hat er auch noch nicht gekauft.
Trucks mit Winterreifen an allen Achsen haben kürzeren Bremsweg
Minus 20 Grad, “Schneechaos” und “Verkehrschaos” machen wochenlang Schlagzeilen: Nach zwei extrem kalten und langen Wintern stehen uns auch dieses Jahr frostige Temperaturen und jede Menge Schnee bevor – so die Langzeitspekulationen der Meteorologen.
Winterreifen nicht erst beim ersten Schneefall montieren
Die sonnigen Tage im „Goldenen Oktober“ sollten Autofahrer nicht darüber hinwegtäuschen, dass die kalte Jahreszeit längst begonnen hat – und damit auch die Saison für Winterreifen. Darauf weisen Wetterexperten im Herbst immer wieder hin. Spätestens, wenn man morgens zum ersten Mal zum Eiskratzer greifen muss, sollte beim Reifenhändler ein Termin für den Reifenwechsel auf Winterreifen gemacht werden, denn spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Autofahrer mit dem ganzen Repertoire winterlicher Bedingungen rechnen.
Etwa 5 Mio. PKW fahren in diesem Winter ohne Winterbereifung
Seit Dezember 2010 ist es amtlich: “Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte” darf nur mit Winterreifen (Matsch und Schnee) gefahren werden. Wer bei entsprechenden Wetterlagen ohne passende Bereifung von der Polizei angetroffen wird, auf den wartet ein Bußgeld in Höhe von 40 €.
RSS Feed